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Labor Ordnung

  1. Jeder, der in den Laboratorien arbeitet, ist verpflichtet, diese Laborordnung und das LaborHowTo zu lesen und stets zu befolgen.

  2. Jeder, der in den Laboratorien arbeitet, ist verpflichtet, mit den Laboreinrichtungen und -geräten sachgemäß und sorgfältig umzugehen. Fremde oder unbekannte Geräte und Apparaturen dürfen nicht berührt werden. Den Weisungen des für das Laboratorium Verantwortlichen ist Folge zu leisten.
  3. Laborfremde Personen dürfen sich in einem Laboratorium nur mit Erlaubnis des für das betreffende Laboratorium Verantwortlichen oder in Begleitung eines in diesem Laboratorium Tätigen aufhalten.
  4. Apparaturen und Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden. Nicht mehr benötigte Apparaturen sind abzubauen.
  5. Alle allgemein verfügbaren Geräte und Werkzeuge sind unverzüglich aufzuräumen nachdem sie nicht mehr benötigt werden, damit sie von allen Nutzern stets an dem vorgesehenen Ort zu finden sind.
  6. Keine der im Labor befindlichen Geräte und Werkzeuge dürfen den Raum verlassen.
  7. Das Essen sowie der Konsum alkoholischer Getränke ist im Labor untersagt.